Lerneinheit 8: Wie geht man mit Unterschieden um und sorgt für Gleichheit unter den Angestellten?

Gleichheit und Vielfalt garantieren einen integrativen Arbeitsplatz, an dem “Unterschiedlichkeit” niemals ein Hindernis ist einen Job zu erhalten oder in der Karriere voranzukommen. In jedem Land sollten Praktiken und Verfahren eingesetzt werden um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter gleich behandelt werden und dieselben Möglichkeiten unabhängig von Alter, Rasse, Geschlecht, Sexualität, Behinderung, Kultur-oder anderer Merkmale – haben. 

Die Grundlage für Gleichheit am Arbeitsplatz ist das Gesetz zur Gleichstellung am Arbeitsplatz von 2004, das die Gleichheit fördert und Diskriminierung am Arbeitsplatz nach Maßgabe der folgenden neun Gründe verbietet: Geschlecht, Beziehungsstatus, Familienstatus, Alter, Behinderung, sexuelle Orientierung, Rasse, Mitgliedschaften, Religion. 

Basierend auf diesem Gesetz könnten die folgenden weiterführenden Schritte unternommen oder in einer Politik für Gleichheit am Arbeitsplatz festgehalten werden:

  1. Gleichheitskommittees und einen Gleichstellungsbeauftragten einführen;
  2. Mit den Angestellten, Klienten, Geschäftskontakten und Dienstleistungsanbietern über die Gleichstellung am Arbeitsplatz reden;
  3. Chancengleichheit beim Rekrutierungs-und Auswahlprozess, der Werbung;
  4. Einstellung von und gute Entwicklungschancen für Menschen mit Behinderungen, Frauen, Mitglieder der Traveler Community und älteren Arbeitern;
  5. Menschen aus allen 9 Gruppen einstellen und so die notwendige Flexibilität am Arbeitsplatz schaffen;
  6. Gleichheit in die Joborientierung am Arbeitsplatz einbauen;
  7. Die Gleichstellungsthematik auch in die Ausbildung und die Arbeitserfahrungen integrieren und Arbeitsberatungen anbieten;
  8. Chancengleichheit bei Förderung und Entwicklung (einschließlich Beurteilungen und Reklassifizierung);
  9. Ein Netzwerk mit anderen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen aufbauen, um die beste Umsetzung von Chancengleichheit am Arbeitsplatz zu garantieren;
  10. Die Qualitätspolitik und Praktiken überwachen, überprüfen und verbessern.