Hauptverordnungen und Gesetze zum Umweltschutz sind auf nationaler Ebene Akte und Vorschriften, die mit den EU Gesetzen übereinstimmen. Sie bilden die Basis für Verträge als Primärrecht und Vorschriften, Richtlinien, Entscheidungen und Mitteilungen als Sekundärrecht. Es gibt drei Quellen für das Europäische Unionsrecht: das Primärrecht, das Sekundärrecht und das Ergänzungsgesetz.
Die Hauptquellen für das Primärrecht sind die Verträge über die Funktionsweise der Europäischen Union. Sekundärrechtsquellen sind legale Instrumente die auf den Verträgen basieren und unilaterales Sekundärrecht, das Abkommen und Vereinbarungen miteinschließt. Ergänzungsgesetze sind Rechtselemente und werden nicht durch Verträge bereitgestellt. Diese Kategorie umfasst die Rechtsprechung der Gerichtshöfe, internationale Gesetze und allgemeine Rechtsgrundsätze[1].
Die wichtigsten Quellen:
- Der Vertrag über die Funktionsweise der Europäische Union Titel XX UMWELT (Artikel 191 – 193):
Der Vertrag beschreibt die Ziele der Europäischen Union hinsichtlich der Umweltpolitik und welche Kompetenzen die einzelnen Institutionen im Feld der Umweltpolitik haben.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:12012E/TXT&from=EN
- Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, das Wirtschafts-und Sozialkommittee und den Ausschuss der Regionen vom 24. Januar 2001 bezüglich der sechs Umwelt-Aktionsprogramme der Europäischen Gemeinschaft “Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand” [COM(2001) 31final – nicht im Amtsblatt veröffentlich].
Das Dokument legt die Prioritäten und Ziele der europäischen Umweltpolitik bis 2010 und darüber hinaus fest. Das Hauptziel besteht in der Realisierung einer nachhaltigen Entwicklungsstrategie. Hierfür wurden Aktivitäten für die folgenden vier Bereiche festgelegt: Klimawandel, Natur-und Artenvielfalt, Umwelt und Gesundheit, nachhaltige Verwendung der natürlichen Ressourcen und Abfallmanagement.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:52001DC0031&qid=1422955000125&from=EN
- Europäische Strategie für Umwelt und Gesundheit vom 11. Juni 2003 [COM (2003) 338final – nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Die Strategie wird auch als SCALE Initiative bezeichnet. Diese Strategie basiert auf Recherchen und sieht Kinder als am stärksten durch ökologische Risikofaktoren bedroht. Das Hauptziel der Strategie besteht darin, Informationen über den Zusammenhang zwischen dem Zustand der Umwelt und der menschlichen Gesundheit zu bieten. So können Gesundheitsrisiken verhindert werden.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52003DC0338&qid=1422954918901&from=EN
- Richtlinie2004/35/EC des Europäischen Parlaments und des Rats vom 21. April 2004 über die Umwelthaftung hinsichtlich der Vermeidung von und Abhilfe bei Umweltschäden.
Diese Richtlinie beschreibt, wie das Verursacherprinzip funktioniert. Sie konzentriert sich auf die verwaltungsrechtliche Verantwortlichkeit. Die Richtlinie 2004/35/EC wird in Lerneinheit 7 detailliert diskutiert.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32004L0035&qid=1422954856098&from=EN
- Richtlinie 2008/99/EC des Europäischen Parlaments und Rats vom 19. November 2008 über den Umweltschutz durch strafrechtliche Bestimmungen.
Diese Richtlinie beschreibt ebenfalls, wie das Verursacherprinzip funktioniert. Sie betrifft jedoch die gesetzliche Haftung. Die Richtlinie 2008/99/EC wird in Lerneinheit 7 besprochen.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32008L0099&qid=1422954776346&from=EN
- Mitteilung der Kommission an den Rat, den Europäischen Wirtschafts-und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 8.Oktober 2007 mit dem Titel: “Klein, sauber und wettbewerbsfähig – Ein Programm zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Einhaltung von Umweltvorschriften” [COM(2007) 379– nicht in Amtsblatt veröffentlicht]
Die Mitteilung will kleinen und mittleren Unternehmen helfen, den optimalen Nutzen aus der Umweltgesetzgebung der Europäischen Union zu ziehen. Dafür sind laut Mitteilung eine bessere Rechtssetzung, die Anpassung ökologischer Managementsysteme an SMEs, das Sicherstellen geeigneter und nachhaltiger finanzieller Unterstützung, Lokalwissen und eine bessere Kommunikation für bestimmte Informationen, erforderlich.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52007DC0379&qid=1422954630272&from=EN
- Richtlinien (EC) No1221/2009 des Europäischen Parlaments und Rats vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS), Aufhebung der Verordnung (EC) No 761/2001 und Entscheidung der Kommission 2001/681/EC und 2006/193/EC
Diese Richtlinie beschreibt, was Ökomanagement und Betriebsprüfungssysteme (EMAS) sind und wie man sie einsetzt. Das Dokument bietet Informationen über die Zulassung von Organisationen, Verpflichtungen von registrierten Organisationen, der Nutzung von EMAS Logos, Aufgaben der Umweltgutachter und Sanktionen.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009R1221&qid=1422954464376&from=EN
- Mitteilung der Kommission: Agenda für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Europäischer Tourismus COM (2007) 621
Dieses Dokument definiert Bedrohungen im TourismusGewerbe. Die Agenda möchte folgende Ziele erreichen: wirtschaftlicher Wohlstand, sozialer Ausgleich und Zusammenhalt, Umweltschutz und Schutz der Kulturgüter. Erreicht werden diese durch Bildung, Vermarktung von Tourismusresort-Modellen, Mobilisierung der Finanzinstrumente der Europäischen Union und durch die Verankerung der nachhaltigen Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit in die wichtigsten Politiken der Europäischen Union.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52007DC0621&qid=1422954325913&from=EN
[1] see: http://europa.eu/legislation_summaries/institutional_affairs/decisionmaking_process/l14534_en.htm, access on 13.04.2015)


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